AGBs

ABG's

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    Vertragsbedingungen des AOTW-Kampfkunstzentrum Waldmohr (nachfolgend „AOTW″)

    1. Vertragsschluss

    Der Vertrag kommt dann zustande, wenn beide Vertragspartner die Vereinbarung schriftlich oder in Textform abgeschlossen oder digital unterzeichnet haben.

    1. Laufzeit und ordentliche Kündigung

    2.1. Die Vereinbarung wird zunächst für die Dauer der Erstlaufzeit geschlossen, die der Vertragspartner gemäß Vereinbarung gewählt hat.
    2.2. Wenn die Vereinbarung nicht spätestens einen (1) Monat vor Ende der Erstlaufzeit in Textform gekündigt wird, verlängert sich die Vertragspartnerschaft auf unbestimmte Zeit. Die verlängerte Vereinbarung kann dann jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat gekündigt werden.
    2.3. Jede Kündigung hat schriftlich oder in Textform zu erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs beim jeweiligen Vertragspartner.

    1. Gebühren und Fälligkeiten

    3.1. Die Monatsgebühr wird jeweils zum Anfang des Monats fällig und ist im Voraus für den jeweiligen Monat zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Bei Vertragsbeginn wird der erste Monatsgebühr fällig von da an monatlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit.

    1. Zahlungsverzug, Rückbuchungen, Gesamtfälligkeit

    4.1. AOTW behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs des Vertragspartners das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Weiterhin hat der Vertragspartner die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen.
    4.2. Wird AOTW eine Einzugsermächtigung erteilt, sind der Vertragspartner sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Gebühren nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich der für die AOTW entstehende Bankrücklastkosten, vom Vertragspartner zu tragen.
    4.3. Gerät der Vertragspartner schuldhaft mit mehr als zwei Monatsgebühren in Zahlungsverzug, werden die gesamten Gebühren bis zum nächstmöglichen Ende der Vertragslaufzeit sofort zur Zahlung fällig (Gesamtfälligkeit).

    1. Weiterzahlungspflicht in den Betriebsferien und an gesetzlichen Feiertagen

    5.1. Die vereinbarten Monatsgebühren sind auch in den Betriebsferien und an gesetzlichen Feiertagen vom Vertragspartner weiterzuzahlen und dementsprechend kalkuliert.
    5.2. AOTW hat vier (4) Wochen Betriebsferien pro Jahr. Das Kampfkunstzentrum ist grundsätzlich zwei (2) Wochen in den Sommerferien in Saarland, Rheinland/Pfalz und zwei (2) Wochen in den Weihnachtsferien sowie Rosenmontag und fetter Donnerstag geschlossen. Die genauen Zeiträume der Betriebsferien werden dem Vertragspartner frühestmöglich angekündigt.

    1. Außerordentliche Kündigung

    6.1. Die Vereinbarung kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden.
    6.2. AOTW kann die Vereinbarung, insbesondere aus folgenden Gründen kündigen:
    6.2.1. Der Vertragspartner kommt mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsgebühren entspricht, in Verzug.
    6.2.2. Der Vertragspartner und/oder der Nutzer schädigt den Ruf oder die Reputation von AOTW erheblich.
    6.2.3. Der Vertragspartner und/oder der Nutzer stört den geordneten und friedlichen Ablauf bei AOTW erheblich oder wiederholt, insbesondere bei Beleidigungen oder wiederholten Missachtungen der Anweisungen der Trainer von AOTW.
    6.3. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält sich AOTW ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen den Vertragspartner gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.
    6.4. Der Vertragspartner kann die Vereinbarung, insbesondere aus folgendem Grund kündigen:
    Bei Schließung oder Verlegung des Sportstudios von AOTW, wenn danach das nächstgelegene Sportstudio mindestens 30 km weiter von dem Hauptwohnsitz des Vertragspartners entfernt liegt als das geschlossene bzw. verlegte Sportstudio.
    6.5. Ein Wechsel des Wohnortes des Vertragspartners begründet grundsätzlich kein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertragspartners.

    1. Stilllegung der Vereinbarung

    7.1. AOTW kann dem Vertragspartner bei Nichtvorliegen eines Kündigungsgrundes seitens des Vertragspartners anbieten, die Vereinbarung aus Kulanz für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum auszusetzen.
    7.2. Im Falle der Schwangerschaft wird die Vereinbarung – mit dem Zugang eines ärztlichen Attestes, das dem Vertragspartner die Schwangerschaft bescheinigt – grundsätzlich für 12 Monate ausgesetzt.
    7.3. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt, d.h. die Laufzeit der Vereinbarung verlängert sich um den Aussetzungszeitraum

    1. Unübertragbarkeit der Rechte aus der Vereinbarung

    8.1. Die Rechte und Pflichten des Vertragspartners aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.

    1. Haftungsbeschränkung

    9.1. AOTW haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Vertragspartners. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schaden des Vertragspartners aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von AOTW, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags Überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von AOTW zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Erbringung der Kursdienstleistungen.
    9.2. Dem Vertragspartner wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten AOTW werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch AOTW zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von AOTW in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

    1. Schlussbestimmungen

    10.1. AOTW ist berechtigt. diese Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von AOTW für den Vertragspartner zumutbar, d.h. ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist und für die Änderung ein triftiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn neue technische Entwicklungen oder geänderte Anforderungen der Gesetzgebung und der Rechtsprechung eine Änderung dieser Vertragsbedingungen erfordern. Die Änderungen werden wirksam, wenn AOTW den Vertragspartner mindestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzt, auf die konkreten Änderungen hinweist, der Vertragspartner die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs treten die Änderungen nicht in Kraft, jedoch ist AOTW berechtigt, die Vereinbarung mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Erfolgt kein Widerspruch und setzt der Vertragspartner die Inanspruchnahme der Leistungen nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, so gelten die Änderungen für alle ab Fristablauf zu erbringenden Leistungen als wirksam vereinbart.
    10.2. Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Vertragspartners sind AOTW unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.
    10.3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
    10.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
    10.5. AOTW ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz nicht verpflichtet und nimmt an entsprechenden Verfahren nicht teil. Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist.

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