AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertragsbedingungen des AOTW-Kampfkunstzentrum Waldmohr
(nachfolgend „AOTW“)

1. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, wenn beide Vertragspartner die Vereinbarung schriftlich, in Textform oder digital unterzeichnet haben.

2. Laufzeit und ordentliche Kündigung

2.1. Die Vereinbarung wird zunächst für die Dauer der vereinbarten Erstlaufzeit geschlossen.

2.2. Erfolgt keine Kündigung spätestens einen (1) Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit, verlängert sich die Vereinbarung auf unbestimmte Zeit. Die verlängerte Vereinbarung kann jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat gekündigt werden.

2.3. Jede Kündigung hat schriftlich oder in Textform zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs beim jeweiligen Vertragspartner.

3. Gebühren und Fälligkeiten

3.1. Die Monatsgebühr ist jeweils zu Beginn eines Monats im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Vertragsbeginn wird die erste Monatsgebühr fällig und anschließend monatlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit.

4. Zahlungsverzug, Rückbuchungen, Gesamtfälligkeit

4.1. Bei Zahlungsverzug ist AOTW berechtigt, Mahnkosten und Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben sowie Leistungen vorübergehend zu verweigern. Kosten der Rechtsverfolgung trägt der Vertragspartner.

4.2. Bei erteilter Einzugsermächtigung ist sicherzustellen, dass das angegebene Konto ausreichend gedeckt ist. Rücklastschriftkosten trägt der Vertragspartner.

4.3. Gerät der Vertragspartner mit mehr als zwei Monatsgebühren in Verzug, werden sämtliche bis zum nächstmöglichen Vertragsende fälligen Gebühren sofort zur Zahlung fällig (Gesamtfälligkeit).

5. Weiterzahlungspflicht in Betriebsferien und an Feiertagen

5.1. Die Monatsgebühren sind auch während der Betriebsferien und an gesetzlichen Feiertagen weiterzuzahlen.

5.2. AOTW hat jährlich vier (4) Wochen Betriebsferien: zwei (2) Wochen in den Sommerferien im Saarland/Rheinland-Pfalz sowie zwei (2) Wochen in den Weihnachtsferien. Zusätzlich bleibt das Kampfkunstzentrum an Rosenmontag und Fettdonnerstag geschlossen. Die genauen Zeiträume werden rechtzeitig bekanntgegeben.

6. Außerordentliche Kündigung

6.1. Beide Vertragspartner können die Vereinbarung aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

6.2. AOTW ist insbesondere zur Kündigung berechtigt, wenn:

  • der Vertragspartner mit Zahlungen in Höhe von zwei Monatsgebühren in Verzug ist
  • der Ruf oder die Reputation von AOTW erheblich geschädigt wird
  • der Unterrichtsbetrieb erheblich oder wiederholt gestört wird

6.3. Schadensersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

6.4. Der Vertragspartner kann außerordentlich kündigen, wenn das AOTW-Kampfkunstzentrum schließt oder verlegt wird und der neue Standort mehr als 30 km weiter entfernt liegt.

6.5. Ein Wohnortwechsel begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht.

7. Stilllegung der Vereinbarung

7.1. AOTW kann dem Vertragspartner aus Kulanz eine zeitlich begrenzte Aussetzung der Vereinbarung anbieten.

7.2. Bei Schwangerschaft wird die Vereinbarung gegen Vorlage eines ärztlichen Attests grundsätzlich für zwölf (12) Monate ausgesetzt.

7.3. Aussetzungszeiträume verlängern die vereinbarte Vertragslaufzeit entsprechend.

8. Unübertragbarkeit

8.1. Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.

9. Haftungsbeschränkung

9.1. AOTW haftet nicht für Schäden, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9.2. Es wird empfohlen, keine Wertgegenstände mitzubringen. Für eingebrachte Gegenstände übernimmt AOTW keine Haftung, auch nicht bei Nutzung von Spinden.

10. Schlussbestimmungen

10.1. AOTW ist berechtigt, diese Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt.

10.2. Änderungen von Name, Adresse oder Bankverbindung sind unverzüglich mitzuteilen.

10.3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

10.4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

10.5. AOTW nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren teil. Die EU-Online-Streitbeilegungsplattform ist erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr .